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Motorsporthaftpflichtversicherung

Verfasst: Di 26. Aug 2025, 06:58
von salvechris
Tach auch!

Ich habe verstanden das ab April 24 das § 5d Pflichtversicherungsgesetz in Kraft getreten ist. Da müssen oder sollten jetzt alle möglichen Veranstalter und Teilnehmer etc. eine Versicherung abschließen.

So ganz habe ich da noch nicht durchgeblickt was für mich als Teilnehmer ggf. selbst zu versichern ist und worauf man bei dem Veranstalter achten sollte.

Vielleicht könnte hier jemand ne Kerze ins dunkle Zimmer plazieren. Danke vorweg

Gruß Chris

Re: Motorsporthaftpflichtversicherung

Verfasst: Di 26. Aug 2025, 11:08
von Gixxer46
Deinen Versicherer anrufen und ihn fragen was zu tun ist und ob deine Trackfahrten zu versichern sind.
Jede Versicherung handhabt dies individuell...leider.

Re: Motorsporthaftpflichtversicherung

Verfasst: Di 26. Aug 2025, 13:22
von Anri
Es wird dir hier leider niemand eine klare Antwort geben können.

Herrscherer hat zu dem Thema auch mal ein Video gemacht, mit Fokus auf die NOS - eventuell reicht dir das ja als Klarheit. Ansonsten stimme ich Gixxer46 zu. Kläre mit deiner Versicherung wie DU abgesichert bist.


Re: Motorsporthaftpflichtversicherung

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 20:17
von SirVicinity
Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt.
Vorab: Die Frage bezog sich explizt auf den Paragraf 5d. Wir sollten da die Touristenfahrten nicht mit reinnehmen da diese meistens anders behandelt werden und afaik. nicht unter diesen Paragrafen fallen.

Wichtig für dich: Vor dem Event immer checken, was deine eigene Police abdeckt und was der Veranstalter abgesichert hat.

Ja — wenn es sich um eine Motorsportveranstaltung handelt, ist eine Motorsporthaftpflichtversicherung gemäß § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) zwingend vorgeschrieben. Allerdings sagt das Gesetz nicht, wer sie abschließen muss — es kann also auch der Halter, Fahrer oder eine andere Partei sein.

Das Gesetz gibt nicht genau vor, wer diese Versicherung abschließt — aber der Veranstalter ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass sie da ist.

Als Fahrer solltest du darauf achten, dass der Veranstalter dies nachweisen kann — nur so sind Dritte im Schadensfall geschützt.

Da das Thema bereits angeschnitten wurde: Zu den Touris Lesenswert z.B. : https://www.versicherungsrechtsiegen.de ... sicherung/


- Also wenn du Nachfragst bei deiner Versicherung möchtest du unbedingt etwas schriftlich, weil man sich auf Aussagen nicht verlassen darf.

Ich habe meine schriftliche Bestätigung "zu Ihrem Kasko-Vertrag bei Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings und an motorsportlichen Veranstaltungen (keine Höchstgeschwindigkeitsfahrten)" immer bei mir im Handschuhfach.
Darin wird ausdrücklich bestätigt, dass Trackdays und Touris versichert sind solange es dabei nicht um Höchstgeschwindigkeitsfahrten (aka. Rennen / Zeit Messung / Platzierung etc.) geht.

Re: Motorsporthaftpflichtversicherung

Verfasst: Sa 30. Aug 2025, 23:07
von Kappacin0
Das ist meines erachtens auch nur für Fahrzeuge relevant die nicht angemeldet sind. Selbst WENN die Haftplicht der Meinung ist die Veranstaltung wäre ihnen zu "scharf" und du hättest gegen ihre ABGs verstoßen, müssen sie erstmal zahlen und können regress gegen dich als Nehmer geltend machen und das auch nur bis 5000€.